Stadtrechnungshof

Der Stadtrechnungshof prüft weisungsfrei die Verwendung der öffentlichen Mittel und die Gebarung der Landeshauptstadt Innsbruck.

Der Bürgermeister hat gemäß § 74 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) eine Abteilung des Stadtmagistrates als Stadtrechnungshof einzurichten. Ihr obliegt die weisungsfreie Überprüfung der Gebarung der Stadt Innsbruck und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen, (unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen) der städtischen Beteiligungen, Stiftungen und Fonds. Zudem prüft der Stadtrechnungshof die Verwendung der von der Stadt Innsbruck gewährten Fördermittel.

Der Stadtrechnungshof wurde im Jahr 1931 gegründet und nimmt innerhalb des Magistrates als einzige weisungsfreie Abteilung eine Sonderstellung ein. Das Team des Stadtrechnungshofs ist verpflichtet, seine Aufgaben objektiv und im Sinne der Bürger zu erfüllen. Seit 1.7.2011 steht der Stadtrechnungshof unter der Leitung von Dr. Hans Fankhauser.

Was ist die Aufgabe des Stadtrechnungshofs?

Aufgabe des Stadtrechnungshofs ist es, die Verwendung der öffentlichen Mittel im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.

Was prüft der Stadtrechnungshof?

  • Gebarung der Stadt Innsbruck und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen
  • Gebarung von Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen der Stadt allein oder gemeinsam mit Organen anderer Gebietskörperschaften und/oder von Gemeindeverbänden oder von Personen (Personengemeinschaften) verwaltet werden, die hierzu von Organen der Stadt allein oder gemeinsam mit Organen anderer Gebietskörperschaften und/oder von Gemeindeverbänden bestellt wurden
  • Gebarung von Unternehmungen, die sich zur Gänze oder teilweise im Besitz der Stadt Innsbruck befinden (siehe Beteiligungen)
  • Gebarung der natürlichen oder juristischen Personen (Personengemeinschaften), die Vermögen der Stadt Innsbruck treuhändig verwalten oder für die die Stadt Innsbruck eine Ausfallhaftung übernommen hat
  • Verwendung städtischer Fördermittel, welche einem Rechtsträger (Unternehmen, Verein und dergleichen) oder einer sonstigen Einrichtung gewährt worden sind

Was steht im Bericht des Stadtrechnungshofs?

Der Stadtrechnungshof fasst das Ergebnis jeder Prüfung in einem Bericht zusammen. Im Bericht erstattet der Stadtrechnungshof Vorschläge für:

  • die Verminderung oder Vermeidung von Mittelverwendungen
  • die Erhöhung oder Erzielung von Mittelaufbringungen
  • die Beseitigung von Mängeln
  • eine zweckmäßigere Gestaltung von Verwaltungsabläufen

Was passiert mit den Berichten des Stadtrechnungshofs?

Der Bericht wird dem Kontrollausschuss, dem/der BürgermeisterIn, dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates, dem/der MagistratsdirektorIn und der geprüften Stelle (dem Rechtsträger oder der Unternehmung) übermittelt. Zudem erhalten die Obleute der Klubs und Parteien des Innsbrucker Gemeinderats den Bericht.

Dem Kontrollausschuss obliegt u.a. die Behandlung der ihm vom Stadtrechnungshof zugeleiteten Prüfberichte. In weiterer Folge hat dieses Gremium dem Gemeinderat über die Behandlung der Prüfberichte des Stadtrechnungshofs innerhalb von sechs Monaten nach deren Einlangen zu berichten.

Prüfberichte

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Freitag:
8.00-12.00 Uhr